Kostenübernahme

durch die Krankenkassen

Die von uns eingesetzten motorischen CPM-Bewegungsschienen sind zugelassene Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet sind. Daher sind die Bewegungsschienen bei entsprechender Indikation und ärztlicher Verordnung eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Berufsgenossenschaften.

Die Kostenübernahme erfolgt auf Basis einer Mietpauschale, meistens für die Dauer von 4 Wochen.

  • Wir kümmern uns um das Genehmigungsverfahren.
  • Wir benötigen lediglich das Rezept des verordnenden Arztes. Vorab reicht sogar ein Fax oder eine E-Mail
  • Rufen Sie uns an, sobald das Rezept ausgestellt ist oder senden Sie uns die Verordnung einfach.
  • Die Genehmigung durch die Krankenkassen erfolgt bei ensprechender Indikation in der Regel schnell und unkompliziert.
Ihr Kontakt zu uns
KLEIN MEDIZINTECHNIK
Benedikt Klein

Höhenweg 56
66133 Saarbrücken

Telefon: 0681 - 76180646
Fax: 0681 - 94063287

E-Mail: info@klein-medizintechnik.de

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