Die von uns eingesetzten motorischen CPM-Bewegungsschienen sind zugelassene Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet sind. Daher sind die Bewegungsschienen bei entsprechender Indikation und ärztlicher Verordnung eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Berufsgenossenschaften.
Die Kostenübernahme erfolgt auf Basis einer Mietpauschale, meistens für die Dauer von 4 Wochen.